Deutsch English

AGB

1.0 Allgemeines

1.1 Der Name Infinnitor Films und das Logo sind eingetragene Markenzeichen. Etwaige Verstöße sind gemäß internationalem Recht strafbar.

1.2 Infinnitor Films übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt anderer Internetseiten, die bewusst oder unbewusst mit unseren Webseiten verlinkt sind.

1.3 Die in Infinnitor Films-Filmen von Einzelpersonen vertretenen Standpunkte und Meinungen entsprechen in keiner Art und Weise denen von Infinnitor Films.

1.4 Infinnitor Films behält sich vor, nach eigenem Ermessen folgendes zu verweigern: den Kontakt zu, die Ausführung von Dienstleistungen für oder die Zusammenarbeit mit jeder Art von Institution, Einzelperson, Firma oder Organisation.

1.5 Infinnitor Films behält sich vor, Stellenangebote, Ko-Produktionen oder andere Angebote nach eigenem Ermessen zu verweigern.

1.6 Infinnitor Films behält sich vor, nach eigenem Ermessen folgendes zu verweigern: den Kontakt zu, die Ausführung von Dienstleistungen für oder die Zusammenarbeit mit jeder Art von Institution, Einzelperson, Firma oder Organisation, welche falsche oder irreführenden Angaben auf dem Infinnitor Films-Online-Kontaktformular macht.

1.7 Infinnitor Films akzeptiert keine unaufgefordert zugesendeten Bewerbungsunterlagen, Skizzen für Geschichten oder Projekte, Drehbücher oder Entwürfe oder ähnliches ohne vorherige Rücksprache und Genehmigung.

1.8 Infinnitor Films behält sich vor, interne Angelegenheiten mit Außenseitern nach eigenem Ermessen zu besprechen.

1.9 Infinnitor Films betrachtet das unerlaubte Herunterladen von Bildern, Texten oder Multimediadateien von der Infinnitor Films-Website/URL als ein Verstoß gegen dazu geltendes internationales Recht. Infinnitor Films behält sich vor, jede nicht genehmigte Reproduktion oder Weiterleitung von diesen Inhalten zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich unter voller Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten zu verfolgen.

1.10 Infinnitor Films akzeptiert keine Ratenzahlung, Barzahlung, Zahlung via Western Union oder per Scheck (alle Arten). Zahlung per Kreditkarte oder ec-Karte müssen über PayPal erfolgen. Alle Transaktionen sind in Euro - im Falle von Online-Banking über eine SSL-Verbindung - auszuführen. Ausnahmen sind nicht gestattet.

1.11 Infinnitor Films übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Missbrauch von Inhalten entstehen, welche von unseren Webseiten heruntergeladen oder kopiert wurden.

1.12 Sollten oben genannte Abschnitte oder einzelne Passagen nicht oder nicht mehr mit dem derzeitigen Recht teilweise oder vollständig vereinbar sein, bleiben die restlichen Abschnitte in diesem Dokument davon unbeeinflusst in Bezug auf Inhalt oder Gültigkeit.

1.13 Alle Vereinbarungen sind in schriftlich zu fixieren und von beiden Seiten zu bestätigen.

 

2.0 Film-, Fernseh- und andere zur Ausstrahlung vorgesehen Produktionen (auf Anfrage von Klienten/Kunden)

2.1 Infinnitor Films nimmt nach Auftragserteilung durch den Klienten/Kunden nach eigenem Ermessen Bilder und Töne auf, vorausgesetzt, diese Aufnahmen verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Für die Arbeit und die Grundausrüstung wird ein Tagessatz berechnet. Unterkunfts- und Reisekosten, Kosten für zusätzliches Personal, Personalausrüstung und andere Kosten sind Zusatzkosten und werden separat berechnet.

2.2 Für diese Projekte ist eine Vorauszahlung von mindestens 30 Prozent fällig, die vor Beginn der Arbeit an diesem Projekt zu zahlen ist. Nach Fertigstellung des Projektes erhält der Klient/Kunde eine Testversion; sowohl die dazugehörige Grafik als auch das Programm selbst sind mit dem Wort „Testversion" versehen. Nach Zahlung der ausstehenden 70 Prozent oder des sonst fälligen Betrages erhält der Klient/Kunde das Endprodukt, ohne „Testversion"

2.3 Der ausstehende Betrag ist 15 Arbeitstage nach Ausstellung der Rechnung fällig. Ein Nichtbegleichen der Rechnung führt zur Berechnung von Verzugsgebühren.

2.4 Der Klient/Kunde erhält keine Rohfassungen, kein Rohmaterial oder sonst nicht fertig bearbeitetes Material bzw. Aufnahmen ohne vorherige Vereinbarung und nur gegen ein Entgelt.

3.0 DVD und andere Produktionen (auf eigene Anfrage)

3.1 Zwecks Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung von Dreharbeiten zu dem Infinnitor Films-Projekt auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten des Beteiligten ist das Formular „Dreh-/Aufnahmegenehmigung" durch den Beteiligten auszufüllen. Dieses Formular muss Infinnitor Films vor Beginn der Dreharbeiten/Aufnahmen vorliegen. Dieses Formular gestattet Infinnitor Films - nach eigenem Ermessen - alles und jeden zu filmen/aufzunehmen, was nach Auffassung von Infinnitor Films der Erfüllung der Projektanforderungen dient.

3.2 Der Beteiligte wird in dem Formular „Dreh-/Aufnahmegenehmigung" vor Beginn der Dreharbeiten/Aufnahmen genau spezifizieren, was nicht gefilmt bzw. nicht aufgenommen werden darf.

3.3 Jede Art von Entschädigung als Bedingung für die Dreharbeiten/Aufnahmen auf Privatgelände (z. B. Museen, Galerien, Ausstellungen) ist im Vorfeld auszuhandeln und vertraglich festzulegen.

3.4 Einzelpersonen, die bereit sind an Infinnitor Films-Produktionen mitzuwirken, erhalten keine finanzielle Entschädigung.

3.5 Jede Entschädigung für die Verwendung von öffentlichem oder privatem Archivmaterial (z. B. Filme, Fotografien, Dokumente) ist im Vorfeld - vor Beginn der Dreharbeiten/Aufnahmen - auszuhandeln und vertraglich festzulegen.

3.6 Der Beteiligte ist damit einverstanden, dass alle Filme und andere Aufnahmen einzig und allein Eigentum von Infinnitor Films -Troy Goffin, Inhaber sind und dass der Beteiligte mit Verkauf des Materials an Dritte keine Entschädigung erhält.

3.7 Der Beteiligte ist weiterhin damit einverstanden, dass er keine weiteren Entschädigungen während oder nach der Beteiligung an einer oder mehrerer Infinnitor Films-Produktionen erhält. Der Beteiligte erhält von Infinnitor Films je nach Ermessen eine oder mehrere kostenlose Exemplare des fertigen Produkts nach dessen Fertigstellung und innerhalb eines annehmbaren Zeitraums.

3.8 Der Beteilige erhält keine Rohfassungen, kein Rohmaterial oder sonst nicht fertig bearbeitetes Material bzw. Aufnahmen ohne vorherige Vereinbarung und nur gegen ein Entgelt.

4.0 Stock Footage und Bilder

4.1 Nach eigenem Ermessen stellt Infinnitor Films Fotografien, Bilder, Filmmaterial, Ton- und andere Aufnahmen gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung.

4.2 Die Verwendung von Infinnitor Films-Material, welches urheberrechtlich geschützt ist, setzt eine Nutzungslizenz mit entsprechenden Lizenzgebühren voraus. Infinnitor Films behält sich vor, jede Institution, Einzelperson, Firma oder Organisation im Falle eines versuchten Betruges durch falsche oder irreführende Angaben in dem Infinnitor Films-Online-Kontakformular anzuzeigen und strafrechtlich unter voller Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten zu verfolgen.

5.0 Hinweise zum Urheberecht

5.1 Infinnitor Films - Troy Goffin, Inhaber besitzt das Urheberrecht an allen Fotografien, Multimediadateien, grafischen Darstellungen, Bildern, Abbildungen, Tonaufnahmen und Musikstücken. Abweichungen sind entsprechend gekennzeichnet.

6.0 Datenschutz

Infinnitor Films verkauft keine persönlichen Daten an Dritte. Infinnitor Films wird weiterhin keine persönlichen Daten an Behörden weitergeben, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben.